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OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 4 UF 53/13 |
Volltextveröffentlichung
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
FamFG 11, ZPO 84, 87
Bevollmächtigte, Widerruf, Rechtsmittelrücknahme
Verfahrensgang
- AG Alsfeld, 12.12.2012 - 22 F 45/12
- OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 4 UF 53/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.05.2007 - XII ZB 82/06
Verlust des Rechtsmittels der Berufung bei Zurücknahme durch einen von mehreren …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 4 UF 53/13
Die Rücknahme der Beschwerde erfolgte wirksam in Einzelvertretung der Antragsgegnerin seitens Rechtsanwalt B., Hamburg, da anerkannt ist, dass jeder (von mehreren) bestellte Vertreter ein eingeleitetes Rechtsmittelverfahren durch entsprechende Rücknahmeerklärung beenden kann (BGH FamRZ 2007, 1313f. mit Verweis auf BFH BFH/NV 1988, 453):.Die Rechtsbeschwerde war nicht zuzulassen, da im Hinblick auf die Entscheidung des BGH in FamRZ 2007, 1313f. die wesentlichen Fragen zum Umfang der Vertretungsmacht mehrerer Verfahrensbevollmächtigter und der Reichweite der von ihnen abgegebenen Rücknahmeerklärungen beantwortet sind; hieran hat sich der Senat umfänglich orientiert.
- BGH, 08.03.2004 - II ZB 21/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 4 UF 53/13
Dabei begründet zunächst allein der Umstand, dass sich ein anderer Verfahrensbevollmächtigter für einen Verfahrensbeteiligten legitimiert im Hinblick auf § 84 ZPO nicht automatisch, dass dieser anstelle des bisherigen tätig ist; dies muss vielmehr besonders zum Ausdruck kommen (BGH a.a.O. mit Verweis auf BGH FamRZ 2004, 865; NJW 1980, 2309, 2310). - BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87
Anfechtbarkeit einer Berufungsrücknahme - Zurechenbarkeit eines anwaltlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 4 UF 53/13
Soweit im Schreiben des Rechtsanwalts B. vom 02.05.2013 auf einen Verständnisirrtum einer von der Antragsgegnerin verfassten Erklärung abgestellt wird, ist dies unerheblich, da die Rücknahmeerklärung grundsätzlich unanfechtbar ist (…BGH a.a.O. mit Verweis auf BGH FamRZ 2006, 375; FamRZ 1988, 496;… Keidel-Sternal, § 67 FamFG, Rz. 17).
- BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 567/80
Bestellung - Prozeßbevollmächtigter - Widerruf
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 4 UF 53/13
Dabei begründet zunächst allein der Umstand, dass sich ein anderer Verfahrensbevollmächtigter für einen Verfahrensbeteiligten legitimiert im Hinblick auf § 84 ZPO nicht automatisch, dass dieser anstelle des bisherigen tätig ist; dies muss vielmehr besonders zum Ausdruck kommen (…BGH a.a.O. mit Verweis auf BGH FamRZ 2004, 865; NJW 1980, 2309, 2310). - BGH, 21.03.1977 - II ZB 5/77
Rücknahmeerklärung - Binnenschiffahrtssachen - Irrtum des Prozeßbevollmächtigten
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 4 UF 53/13
Die Voraussetzungen einer anerkannten Ausnahme (vergl. BGH VersR 1977, 574), nämlich dass der Irrtum sowohl für das Gericht als auch die übrigen Beteiligten ganz offensichtlich gewesen wäre, sind ebenfalls nicht erkennbar. - BFH, 12.01.1988 - VII R 55/84
Möglichkeit der Aufrechnung gegen Lohnsteuererstattungsansprüche mit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 4 UF 53/13
Die Rücknahme der Beschwerde erfolgte wirksam in Einzelvertretung der Antragsgegnerin seitens Rechtsanwalt B., Hamburg, da anerkannt ist, dass jeder (von mehreren) bestellte Vertreter ein eingeleitetes Rechtsmittelverfahren durch entsprechende Rücknahmeerklärung beenden kann (BGH FamRZ 2007, 1313f. mit Verweis auf BFH BFH/NV 1988, 453):.