Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 4 UF 53/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,75124
OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 4 UF 53/13 (https://dejure.org/2013,75124)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.07.2013 - 4 UF 53/13 (https://dejure.org/2013,75124)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juli 2013 - 4 UF 53/13 (https://dejure.org/2013,75124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,75124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.05.2007 - XII ZB 82/06

    Verlust des Rechtsmittels der Berufung bei Zurücknahme durch einen von mehreren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 4 UF 53/13
    Die Rücknahme der Beschwerde erfolgte wirksam in Einzelvertretung der Antragsgegnerin seitens Rechtsanwalt B., Hamburg, da anerkannt ist, dass jeder (von mehreren) bestellte Vertreter ein eingeleitetes Rechtsmittelverfahren durch entsprechende Rücknahmeerklärung beenden kann (BGH FamRZ 2007, 1313f. mit Verweis auf BFH BFH/NV 1988, 453):.

    Die Rechtsbeschwerde war nicht zuzulassen, da im Hinblick auf die Entscheidung des BGH in FamRZ 2007, 1313f. die wesentlichen Fragen zum Umfang der Vertretungsmacht mehrerer Verfahrensbevollmächtigter und der Reichweite der von ihnen abgegebenen Rücknahmeerklärungen beantwortet sind; hieran hat sich der Senat umfänglich orientiert.

  • BGH, 08.03.2004 - II ZB 21/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 4 UF 53/13
    Dabei begründet zunächst allein der Umstand, dass sich ein anderer Verfahrensbevollmächtigter für einen Verfahrensbeteiligten legitimiert im Hinblick auf § 84 ZPO nicht automatisch, dass dieser anstelle des bisherigen tätig ist; dies muss vielmehr besonders zum Ausdruck kommen (BGH a.a.O. mit Verweis auf BGH FamRZ 2004, 865; NJW 1980, 2309, 2310).
  • BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87

    Anfechtbarkeit einer Berufungsrücknahme - Zurechenbarkeit eines anwaltlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 4 UF 53/13
    Soweit im Schreiben des Rechtsanwalts B. vom 02.05.2013 auf einen Verständnisirrtum einer von der Antragsgegnerin verfassten Erklärung abgestellt wird, ist dies unerheblich, da die Rücknahmeerklärung grundsätzlich unanfechtbar ist (BGH a.a.O. mit Verweis auf BGH FamRZ 2006, 375; FamRZ 1988, 496; Keidel-Sternal, § 67 FamFG, Rz. 17).
  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 567/80

    Bestellung - Prozeßbevollmächtigter - Widerruf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 4 UF 53/13
    Dabei begründet zunächst allein der Umstand, dass sich ein anderer Verfahrensbevollmächtigter für einen Verfahrensbeteiligten legitimiert im Hinblick auf § 84 ZPO nicht automatisch, dass dieser anstelle des bisherigen tätig ist; dies muss vielmehr besonders zum Ausdruck kommen (BGH a.a.O. mit Verweis auf BGH FamRZ 2004, 865; NJW 1980, 2309, 2310).
  • BGH, 21.03.1977 - II ZB 5/77

    Rücknahmeerklärung - Binnenschiffahrtssachen - Irrtum des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 4 UF 53/13
    Die Voraussetzungen einer anerkannten Ausnahme (vergl. BGH VersR 1977, 574), nämlich dass der Irrtum sowohl für das Gericht als auch die übrigen Beteiligten ganz offensichtlich gewesen wäre, sind ebenfalls nicht erkennbar.
  • BFH, 12.01.1988 - VII R 55/84

    Möglichkeit der Aufrechnung gegen Lohnsteuererstattungsansprüche mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 4 UF 53/13
    Die Rücknahme der Beschwerde erfolgte wirksam in Einzelvertretung der Antragsgegnerin seitens Rechtsanwalt B., Hamburg, da anerkannt ist, dass jeder (von mehreren) bestellte Vertreter ein eingeleitetes Rechtsmittelverfahren durch entsprechende Rücknahmeerklärung beenden kann (BGH FamRZ 2007, 1313f. mit Verweis auf BFH BFH/NV 1988, 453):.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht